AGB
Geltungsbereich
Rugi Industrieservice GmbH, ist ein Dienstleistungsunternehmen für die Qualitätskontrolle. Wir führen die uns übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Rugi Industrieservice GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Arbeiten ausführt.
Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an Rugi
Industrieservice GmbH
diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich
zu fixieren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen
allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende
Bedingungen unserseits nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und
Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der
Bedingungen im übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen
sind die Werksvertragspartner verpflichtet im Sinne des tatsächlich
gewollten zu verfahren.
Vertragsabschluss, Konditionen
Angebote der Firma Rugi
Industrieservice GmbH
sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens Rugi
Industrieservice GmbH
oder durch den Beginn der Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.
Ausführung durch Dritte
Rugi
Industrieservice GmbH
ist berechtigt, eigene vertragliche Leistungen durch Dritte zu erbringen.
Zahlungsbedingungen
(1) Rugi
Industrieservice GmbH
berechnet dem Besteller die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen
Absprache. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material oder sonstige
Verzögerungen, die nicht von Rugi
Industrieservice GmbH
verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Unsere Arbeitszeiten
gelten ab "Eingang/Pförtner" bis zum "Ausgang/Pförtner" ohne Abzug von
Pausen. Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Nach diesem Zeitraum behält sich Rugi
Industrieservice GmbH
vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte Rugi
Industrieservice GmbH
nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Rugi
Industrieservice GmbH
ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den
Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Rugi
Industrieservice GmbH
berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst
dann als erfolgt, wenn Rugi
Industrieservice GmbH
über den Betrag verfügen kann.
(2) Das Zahlungsziel des ANs beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des ANs überwiesen.
(3) Das Zahlungsziel für Lieferanten von Rugi
Industrieservice GmbH
beträgt 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung.
Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des Lieferanten überwiesen.
Zwischenrechnungen
Rugi
Industrieservice GmbH ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen, Zwischenrechnungen zu erstellen.
Rugi
Industrieservice GmbH
ist auch berechtigt, für bestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.
Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung
Rugi
Industrieservice GmbH
verpflichtet sich, die ihm übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der
vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und so weiter,
auch wenn sie bei Lieferanten von Rugi
Industrieservice GmbH
oder deren Unterlieferanten eintreten - hat Rugi
Industrieservice GmbH
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Etwaige
Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind gegenüber Rugi
Industrieservice GmbH
unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nicht angemessener Frist fehlschlägt, kann der Besteller
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Gewährleistungsansprüche gegen Rugi
Industrieservice GmbH
stehen nur dem Besteller unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung von Rugi
Industrieservice GmbH
für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen,
sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in
Rede steht. Für etwaige Reklamationsbeanstandungen aus den ausgeführten
Tätigkeiten von Rugi
Industrieservice GmbH, können nur durch Nachkontrollen-, Nachsortierungen-, sowie Nacharbeiten durch den Vertragspartner zu Lasten von Rugi
Industrieservice GmbH
abgegolten werden. Dies kann jedoch nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Die Tätigkeit des Rugi
Industrieservice GmbH
Mitarbeiters beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des
Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des
Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den
Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten des
Auftragsnehmers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am
Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhüttungs- und
Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen
des
Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und
Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den
Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden
arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren
Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der
Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen,
physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder
gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der
Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat
der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.
Deutsches Recht, Gerichtstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Rugi
Industrieservice GmbH
und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern
der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches,
juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Gütersloh ausschließlicher
Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.